Berufliche Rehabilitation, wichtige Fragen, hat jemand Ratschlag?
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Bitte denkt daran, dass in Deutschland das sogenannte Rechtsberatungsgesetz nur Anwälten im Rahmen eines Mandats erlaubt, eine Einzelfallberatung durchzuführen. Deshalb haltet bitte die Fragen allgemein ... was kann man allgemein in so einem Fall tun ... und schildert in den Antworten welche Erfahrung Ihr persönlich damit gemacht habt.
241. Eintrag von am 21.06.2017 - Anzahl gelesen : 48
Berufliche Rehabilitation, wichtige Fragen, hat jemand Ratschlag?
0 vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben. Ich möchte aufgrund meiner körperlichen Probleme, hauptsächlich mit den Knien (fortgeschrittener Knorpelschaden und Arthrose beide Knie) eine Umschulung beantragen, da ich in der Altenpflege es körperlich nicht mehr auf Dauer schaffe wegen der chronischen Schmerzen. Mein Orthopäde sagt, da ich ja mit 35 zu jung für künstliche Gelenke bin, sehen die Behandlungsasussichten zur Zeit mager aus- letztes Jahr hatte ich rechts eine OP, ASK, Knorpelglättung, Subchondrale Spongioplastik retropattelar. Nun habe ich dieses Jahr schon mehrfach Kortison Injektionen bekommen und damit ist jetzt auch erstmal Ende, sagt der Arzt, man darf es nicht sooft geben und es hilft immer nur eine gewisse Zeit. Auch Hyaleron ist ja sehr umstritten und wenn überhaupt begrenzt wirksam und sehr teuer. Ich habe auch Rückenprobleme (Bandscheibenvorwölbung LWS seit Jahren (2012 erstes MRT); Knochenmarködem LWS (verdacht auf Bechterew hat sich nicht bestätigt gehabt); Spondylarthrose, Osteochondrosis inteertebralis. Häufige Blockierungen . Mein Kostenträger wäre die D, wo ich auch schon Kontakt habe und den Antrag mit zum Beratungsgespräch 'vorbereitet' mitbringen soll... NUN meine Frage: Welcher Arzt sollte das Attest ausfüllen? Ich war mit den Knien bei mehreren Ärzten und jetzt habe ich seit diesem Jahr einen neuen guten Orthopäden, er kennt mich allerdings nicht von früher. Aber er kennt alle MRT Bilder und Befunde. Sollte er das ausfüllen? Und wäre es sinnvoll nur Knie Diagnosen anzugeben? Oder beides? Kann Rücken auch negativ bei der weiteren Berufswahl dann wirken? Ich möchte nämlich in der sbranche bleiben (Kaufmännischer Bereich, also Büro eher...) Nicht dass dann heisst, sitzen ist nicht gut für den Rücken? Muss man das Attest schon gleich dabei haben?
Ich bedanke mich schonmal herzlich für Infos, ich weiss nicht, wen man am besten fragen kann?
A.
2. Antwort
von am 02.07.2017
A.,
Du kannst auch Hilfe von einem guten Sozialverband (z. B. SoVD, gibts in fast allen Bundesländern) erhalten, z. B. bei Antragsstellungen oder Unterstützung bei Schwerbehindertenausweis, Reha- und Rentenanträge oder Widersprüche gegen nachteilige Bescheide. Auf alle Fälle würde ich mit den leider relativ vielen 'Baustellen' im Hinblick auf Dein junges Alter einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Du würdest sicher einen Ausweis erhalten und hast es mit dem Status auch am Arbeitsplatz leichter, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu fordern, zudem erhältst Du eventuell auch Nachteilsausgleiche, denn diese körperlichen Einschränkungen sind ja zweifellos Nachteile im täglichen Leben und Arbeiten. Ich drücke Dir fest die Daumen, dass alles so wird, wie es für Dich am besten ist und wünsche Dir alles Gute.
von C.
1. Antwort
von am 29.06.2017
A., da kann ich dir helfen. Für einen Antrag auf berufliche Rehabilitation sollte dein Arzt alle Befunde angeben. Den Antrag kannst du per Post schicken. Erst wenn die Leistung zur Teilhabe bewilligt wird, bekommst du ein Beratungsgespräch. Unter Umständen aber auch noch die eine oder andere Untersuchungen. Das beste ist eigentlich, wenn man vorher eine medizinische Rehabilitation macht, da dort das Restleistungsvermögen ausführlich dokumentiert wird. Dann gibt es später keine Zweifel.
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